1. Standorte bei Kerzers wurden aufgrund der ungenügenden Trassenverfügbarkeit gestrichen. Dabei baut die BLS teile dieser Strecke auf Doppelspur aus.
Antwort BLS:
«Mögliche Standorte bei Kerzers können nicht angefahren werde, weil die
Trassenverfügbarkeit ungenügend ist.
Heute ist die Strecke Bern – Rosshäusern doppelspurig. Mit der Eröffnung
des Rosshäusern-Tunnels wird nochmals ein Teilstück doppelspurig. Zudem
muss das rund 100 Jahre alte Saane-Viadukt saniert werden. Es wäre
unsinnig, das Viadukt nur für einen Einspur-Betrieb zu modernisieren. Daher
wird das Viadukt doppespurtauglich gemacht. Mit der Sanierung des Viadukts
wird die Strecke Bern – Gümmenen Mitte der 20er Jahre also durchgehend
doppelspurig sein.
Um eine genügend grosse Trassenverfügbarkeit bis nach Kerzers zu haben,
müsste auch der Streckenteil Gümmenen – Kerzers ausgebaut werden. Von
den Passagierzahlen her ist das vorerst nicht geplant. Einen Ausbau nur
allein um Züge in eine Werkstatt zu fahren, finanziert der Bund nicht. Den
Streckenausbau kann die BLS nicht festlegen. Zudem würde der Ausbau
dieser gut 5 km langen Strecke einen tiefen dreistelligen Millionenbetrag
kosten, insbesondere weil Tunnels und Brücken betroffen wären.
Aktuell laufen die Planungen zum Ausbauschritt 2030. Die geplanten Angebotsentwicklungen
für diesen Horizont bedingen keinen Ausbau im Abschnitt
Gümmenen – Kerzers. Die Ausbauschritte werden durch den Bundesrat
beschlossen.»
2. Die Ausdünnung des Fahrplans in Bern-Riedbach wurde vor einigen Jahren mit der fehlenden Trassenverfügbarkeit
begründet. Und jetzt plötzlich soll es genug Platz haben, um eine Werkstatt bauen zu können.
Auskunft BLS:
«Früher gab es einen Halbstundentakt zwischen Bern und Riedbach. Dieser
musste 2008 aufgegeben werden, weil erstens andere Kompositionen diese
Strecke bedienen und zweitens ein zusätzlicher Halt aufgrund der Abfahrzeiten
in Bern (Anschlüsse an Fernverkehrszüge) zeitlich nicht mehr möglich
ist. Ein solcher Halt würde derzeit das ganze Fahrplansystem auf dieser
Linie durcheinanderbringen. Dies hängt mit dem Engpass im Knoten Bern
zusammen. Die Züge müssen dort auf die Anschlüsse Rücksicht nehmen.
Im Gegensatz dazu kann ein Zug, der nur in die Werkstatt fährt, den Bahnhof
Bern dann passieren/verlassen, wenn es auf der Schiene Platz hat. Diese
Flexibilität ist möglich, weil ein Zug auf der Fahrt in die Werkstatt keine
Passagiere transportiert, deren Anschlüsse sichergestellt werden müssen.»
3. Bereits heute sind bei den Bahnhöfen Riedbach und Brünnen die Barrieren häufig geschlossen. Mit noch mehr
Schienenverkehr würden diese Übergänge praktisch unpassierbar.
Antwort BLS:
«Die Auswirkungen auf die Bahnübergänge sind je nach Standort unterschiedlich.
Die BLS würde standortbezogen prüfen, wie diese Auswirkungen
abgefedert/minimiert werden könnten.»
4. Hat die BLS im Raum Bern-West Land für Realersatz?
Antwort BLS:
«Die BLS besitzt im Raum Bern-West kein Land, das als Realersatz in Frage kommt.»
1. Ist die Trassenverfügbarkeit nach Konolfingen genügend??
Da Konolfingen von vier Seiten angefahren werden kann (von Bern, von Burgdorf,
von Thun und von Luzern) ist die Trassenverfügbarkeit ausreichend. Allerdings
sind auf der Strecke von Bern – Konolfingen kleinere bauliche Anpassungen
nötig. Diese werden in der laufenden Feinbewertung berücksichtigt.
2. Ist das Chonolfingemoos aus hydrogeologischen Gründen überhaupt für eine Werkstatt geeignet?
Die Baugrundsituation im Chonolfingemoos ist bekannt und wird in der laufenden
Feinbewertung vertieft betrachtet
3. Beeinträchtigt eine Anlage die Versickerung von Regenwasser?
Es ist davon auszugehen, dass Versickerung und der Ablauf von Regenwasser
durch die Anlage beeinflusst wird. Dieses Thema wird als lösbar erachtet und
im Rahmen der laufenden Standortsuche nicht weiter vertieft. Die BLS wird für
das Baugesuch das Einhalten der geltenden Gesetze nachweisen müssen.
4. Wird das Grundwasser beeinträchtigt? Im Chonolfingemoos gibt es einen Grundwasserleiter.
Mögliche Untergeschosse der Hallen und Gebäude der Werkstattanlage können
Grundwasserleiter tangieren. Die sich daraus ergebenden Anforderungen
für einen Werkstattbau und Folgen für das Grundwasser sind Gegenstand der
laufenden Feinbewertung.
5. Wenn eine Werkstatt nach Konolfingen zu stehen käme, müssten dann die Fahrleitungen angepasst respektive erhöht werden, damit Doppelstöcker passieren könnten?
Antwort BLS:
«Die Fahrleitungen sind nicht das Hauptproblem. Vielmehr gibt es auf den Zufahrtstrecken
nach Konolfingen verschiedene Tunnels, die für Doppelstock-
Züge nicht passierbar sind. Käme eine Werkstatt in Konolfingen zu stehen,
müsste die BLS ihre Doppelstöcker vermutlich in Spiez warten. Ungeachtet
dessen müssten auf der Strecke Bern – Konolfingen einige Anpassungen gemacht
werden. In welchem Umfang wird derzeit von externen Experten abgeschätzt.»
6. Bereits heute sind im «Cher» in Konolfingen die Barrieren häufig geschlossen. Mit noch mehr Schienenverkehr würden
dieser Übergang praktisch unpassierbar.
Antwort BLS:
«Die Auswirkungen auf die Bahnübergänge sind je nach Standort unterschiedlich.
Die BLS würde standortbezogen prüfen, wie diese Auswirkungen abgefedert/
minimiert werden könnten.»
7. Wie viele Mitarbeitende würden aufgrund einer Werkstatt nach Konolfingen ziehen?
Das lässt sich nicht genau abschätzen. Jede Schätzung wäre reine Spekulation
und daher nicht seriös. Mittelfristig dürfte es aber Zuzüge geben.
8. Würde der Grundwasserleiter im Chonolfingemoss beeinträchtigt?
Jedes Projekt muss die Anforderungen und Vorgaben des Bundes bezüglich
Gewässerschutz einhalten.
9. Wie profitiert die Gemeinde (Steuern)?
Antwort BLS:
«Die Werkstätten sind teilweise steuerpflichtig und es gibt eine interkommunale
Steuerausscheidung (diese kommt zur Anwendung, wenn im gleichen Kanton
Steuern an zwei oder mehreren Gemeinden zu entrichten sind.
Die Werkstatt wird direkt Arbeits- und (Ausbildungs-)plätze schaffen, sowie
Steuereinnahmen für die Gemeinde generieren. Für das Gewerbe können durch
anfallende Bau- und Unterhaltsarbeiten in der Anlage Aufträge entstehen.
Für die Verpflegung wird ein Teil der Mitarbeitenden die örtlichen Möglichkeiten
nutzen. Die hohe Zahl an Mitarbeitenden hat Potenzial für weitere Entwicklungsmöglichkeiten.»
10. Gibt es im Eisenbahngesetz einen Artikel Schutz der Moorlandschaften»?
Im Eisenbahngesetz selber gibt es dazu keine eigene gesetzliche Bestimmung.
Der Moorschutz ist in Art. 78 Abs. 5 der Bundesverfassung, im Bundesgesetz
über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sowie in der Moorlandschaftschutzverordnung
geregelt. Folgende Bestimmungen im NHG sind massgebend: Art.
23a – 23d sowie Art.18a, 18c und 18d NHG.
Für den Moorschutz sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Allerdings sind
auch die Behörden und Amtsstellen des Bundes sowie seiner Anstalten und
Betriebe bei ihrer Tätigkeit zur Einhaltung der Schutzziele verpflichtet. Sollte nun
ein Standort tatsächlich vom Moorschutz betroffen sein, so müsste das Bundesamt
für Verkehr (BAV) im Plangenehmigungsverfahren (PGV) die erwähnten
gesetzlichen Grundlagen zum Moorschutz anwenden und berücksichtigen.
11. Hat die BLS im Raum Konolfingen Land für Realersatz?
Antwort BLS:
«Die BLS verfügt im Raum Konolfingen nur über vernachlässigbare Flächen,
meist Böschungen. Für den Realersatz von so grossen Flächen kann die BLS
im Raum Konolfingen kein eigenes Land als Ersatz bieten.».
1. Thun liegt an der NEATAchse.Wie siehts mit der Redundanz aus, die die BLS zur Begründung ihres Standorts Bern-Riedbach anführte?
Es ist anzunehmen, dass die Lage an der NEAT-Achse ein höheres Risiko bzgl.
Erreichbarkeit der Anlage bedeutet (kurzfristig aufgrund von Störungen, langfristig
aufgrund von zunehmendem Schienenverkehr). Diese Risiken sind Gegenstand
der laufenden Feinbewertung