Fragen zur Werkstatt
Begleitgruppe «WerkstÄtte BLS»
1. Wie viele Arbeitsplätze gibt es am Neubaustandort der Werkstatt?
Antwort BLS:
«Anzahl Arbeitsplätze an einem Neubaustandort
Begleitgruppe «WerkstÄtte BLS»
Antwort BLS:
«Anzahl Arbeitsplätze an einem Neubaustandort
Antwort BLS:
«Wir beziehen uns auf eine Halle für die leichte und schwere Instandhaltung. Eine solche Halle ist ca. 10 – 15 Meter hoch, etwa 125 bis 140 Meter lang und ca. 150 Meter breit.»
Antwort BLS:
«Die Realisierung einer Werkstatt ist mit Mehrverkehr durch Mitarbeitende verbunden. Der Mehrverkehr ist abhängig von Lage, Anlagetyp und weiteren Faktoren wie zum Beispiel Schichteinteilung. Präzise Zahlen sind im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens vorzulegen.
Zur Frage, wie viel Verkehr durch einen Schichtwechsel in der Nacht entsteht, ist zum jetzigen Zeitpunkt keine präzise Antwort möglich.»
Antwort BLS:
«Für die leichte Instandhaltung am Neubaustandort ist mit täglich rund 25 Hin- und 25 Rückfahrten zu rechnen. Die schwere Instandhaltung ist weniger zeitkritisch, da die Arbeiten Tage bis Wochen dauern. Bei der schweren Instandhaltung fallen pro Tag ca. 1 bis 2 Hin- oder Rückfahrten an.»
Antwort BLS:
«Die Zu- und Abfuhr von Waren für die schwere und leichte Instandhaltung erfolgt zum Teil mit Lastwagen und Kleintransportern. Die Anzahl der notwendigen Fahrten ist abhängig vom Standort und Anlagetyp. Pro Tag ist mit 20-30 Transportfahrzeugen zu rechnen, die zur Werkstatt und wieder weg fahren. Insgesamt ergibt dies also 40 bis 60 Fahrbewegungen.
Würde nur eine Anlage für die leichte Instandhaltung gebaut wäre die Zahl der Lastwagenfahrten nur geringfügig geringer. Dies deswegen, weil Komponenten aus der leichten Instandhaltung in die Anlage für die schwere Instandhaltung auf der Strasse transportiert werden müssen. Insgesamt ist ebenfalls mit 40-60 Fahrbewegungen zu rechnen. Allerdings dürfte es etwas mehr grössere Lastwagen geben.»
Die Werkstatt braucht eine Zufahrtstrasse, auch für Lastwagen und die Rettungsdienste. In einer ersten Bewertung der Begleitgruppe wird nur betrachtet, ob sich ein möglicher Standort eher einfach oder eher schwierig erschliessen lässt.
Die detaillierte Erschliessung ist abhängig vom Standort und Anlagetyp. Im Rahmen eines Vorprojekts wird die Planung konkretisiert.
Das Ausmass der Lärmbelastung durch eine Werkstatt ist Thema der laufenden Feinbewertung. Untersucht werden nicht bloss Grenzwertüberschreitungen, sondern auch wahrnehmbare Lärmzusatzbelastungen (unter den Grenzwerten) für Anwohnende.
Antwort BLS:
«Die Gleisfeldanlagen werden je nach Nutzung in der Nacht beleuchtet. Wir sprechen aber nicht von einer Flutlichtanlage wie auf einem Fussballplatz oder einem Flughafen. Auch die Gehwege für das Personal werden ausgeleuchtet. Bei der Planung wird auf eine möglichst geringe Lichtbelastung der Umwelt geachtet.»
Antwort BLS:
«Die Fahrleitungsanlagen werden nach geltenden Gesetzen, Vorschriften, Normen und nach dem Stand der Technik erstellt. Hierfür gibt es eine Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 (Stand 1. Juli 2012). Diese Verordnung soll Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung schützen.»
Antwort BLS:
«Am Neubaustandort werden KEINE Güterwagen gewartet. Die BLS hat keine solchen klassischen Güterwagen (z.B. ein offener Wagen für Baumaterial oder Holztransporte). Diese Wagen gehören in der Regel ausländischen Transportunternehmen und werden auch dort gewartet. Die BLS besitzt allein sogenannte Bahndienstwagen (z.B. Spezialfahrzeuge für den Streckenunterhalt). Diese werden in allen BLS-Werkstätten gewartet.»
Antwort BLS:
«Der Aufbau des Gleisunter- und Oberbaus ist abhängig vom Untergrund und von den Anforderungen an die Belastung der Gleisanlage. Im Rahmen der Projektierung wird der genaue Aufbau festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Entwässerung des Gleisfelds gemäss der Wegleitung «Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen» des Bundsamts für Umwelt (BAFU):
Wie die Entwässerung der Gleisfelder im Detail erfolgt, hängt von diversen ortsabhängigen Rahmenbedingungen ab. In erster Priorität soll das Wasser vor Ort versickern. Ist dies nicht möglich – z.B. aufgrund der Bodenbeschaffenheit, des Grundwasserspiegel etc. – , ist das Wasser über eine Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer (meist Fliessgewässer) abzuleiten. Ist dies auch nicht möglich, geht das Wasser in die Kanalisation.»
Antwort BLS:
«Die BLS erbringt Leistungen, die durch die Besteller des öffentlichen Verkehrs (Kantone und Bund) bei ihr anfordern. Für die Erbringung dieser Leistungen erhält die BLS Beiträge der öffentlichen Hand. Bund und Kantone erwarten von der BLS betriebswirtschaftlich effiziente Lösungen, da diese die Höhe der Abgeltung, die Steuern und auch der Ticketpreise im öffentlichen Verkehr beeinflussen.»
Antwort BLS:
«Die Gesamtlänge einer Vollanlage (schwere Instandhaltung und leichte Instandhaltung) inklusive Abstellflächen sowie bei einer Anlage ohne schwere Instandhaltung beträgt etwa 1000 Meter. Der Anschluss an das Streckengleis ist hier nicht berücksichtigt.».